Europa kann an einer neuen Finanzkrise zerbrechen. Vollgeld würde sie vermeiden. Denn nur Vollgeld ist souveränes Geld – Geld aller Bürger.
Daher die Forderung:
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Die Geldschöpfung darf nur durch die Zentralbank erfolgen. Dies betrifft sowohl das Bar– und Buchgeld als auch neue digitale Formen des Euro. Nur diese Geldformen sind gesetzliche Zahlungsmittel. Nur für diese Formen gilt Annahmepflicht. Die Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken ist zu beenden. Die EU-Kommission wird aufgefordert, Art.128.1 des AEUV-Vertrages entsprechend zu ändern. |
Art. 128 Des Vertrages über die Arbeitsweise der EU, Die Währungspolitik (ex-Artikel 106 EGV)
(1) Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Euro-Banknoten innerhalb der Union zu genehmigen. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe dieser Banknoten berechtigt. Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
(2) Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Euro-Münzen, wobei der Umfang dieser Ausgabe der Genehmigung durch die Europäische Zentralbank bedarf. Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Europäischen Zentralbank Maßnahmen erlassen, um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie dies für deren reibungslosen Umlauf innerhalb der Union erforderlich ist