Die Annahme von Beiträgen, Geschenken oder Zuschüssen liegt im Ermessen von Vollgeld für Alle!. Vollgeld für Alle! wird keine Geschenke annehmen, es sei denn, sie können im Einklang mit dem Zweck und der Mission von Vollgeld für Alle! verwendet oder ausgegeben werden.
Es wird keine unwiderrufliche Schenkung angenommen, weder direkt noch als lebenslange Schenkung, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Vollgeld für Alle! verzichten darauf, Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen zu erteilen, und ermutigen Spender, sich von ihren eigenen professionellen Beratern beraten zu lassen, die sie bei der Durchführung ihrer Spende unterstützen.
Vollgeld für Alle! nimmt Bargeldspenden oder öffentlich gehandelte Wertpapiere entgegen. Geschenke in Form von Sachleistungen werden nach Ermessen von Vollgeld für Alle! angenommen.
Bestimmte andere Schenkungen, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachgeschenke, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Herkunft nicht transparent ist oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen aufgrund der damit verbundenen besonderen Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten vor der Annahme überprüft werden Sie dürfen für „Vollgeld für Alle!“ posieren.
Vollgeld für Alle! wird Spendern, die die steuerlichen Anforderungen für Eigentum erfüllen, das die Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhalten hat, Danksagungen ausstellen. Mit Ausnahme von Geschenken in Form von Bargeld und öffentlich gehandelten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einer anderen Form des Nachweises eines Geschenks, das Vollgeld für Alle! erhalten hat, kein Wert zugeschrieben.
Vollgeld für Alle! respektiert die Absichten des Spenders in Bezug auf Schenkungen für begrenzte Zwecke und in Bezug auf den Wunsch, anonym zu bleiben. Im Hinblick auf anonyme Schenkungen bietet das Vollgeld für Alle! beschränkt Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter, die diese Informationen benötigen.
Vollgeld für Alle! wird Dritte nicht dafür entschädigen, dass sie eine Schenkung oder einen Spender an Vollgeld für Alle! weiterleiten, sei es durch Provisionen, Vermittlungsprovisionen oder auf andere Weise.